Die Genossenschaftsanteile aller Mitglieder werden als persönliches Guthaben geführt. Das bedeutet auch, dass sie problemlos vererbt werden können.
Wer Genossenschaftsanteile erbt, hat verschiedene Möglichkeiten, darüber zu verfügen:
- Er kann sie als sichere Geldanlage in der Genossenschaft belassen.
Dabei spielt vielleicht der Gedanke eine Rolle, später selbst einmal in das
Wohnprojekt einzuziehen. - Er kann die Genossenschaftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen.
- Er kann sie satzungsgemäß kündigen.