27. Klimaschutzsiedlung NRW

Die Genossenschaftsanteile aller Mitglieder werden als persönliches Guthaben geführt. Das bedeutet auch, dass sie problemlos vererbt werden können.

Wer Genossenschaftsanteile erbt, hat verschiedene Möglichkeiten, darüber zu verfügen:

  • Er kann sie als sichere Geldanlage in der Genossenschaft belassen.
    Dabei spielt vielleicht der Gedanke eine Rolle, später selbst einmal in das
    Wohnprojekt einzuziehen.
  • Er kann die Genossenschaftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen.
  • Er kann sie satzungsgemäß kündigen.

 

Wir danken für die Unterstützung durch: